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Anmeldung des Auszubildenden in der Berufsschule

EINLEITUNG

Im Rahmen einer dualen Berufsausbildung besuchen die Auszubildenden an drei bis vier Tagen pro Woche ihren Ausbildungsbetrieb und an ein bis zwei Tagen die Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht (wochenweise) stattfinden.

Sie als Ausbildungsbetrieb sind für die Anmeldung des Auszubildenden in der Berufsschule verantwortlich.

ZUSTAENDIG

die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständige Berufsschule

VORAUSSETZUNG

Sie müssen den Ausbildungsvertrag mit Ihrem Auszubildenden abgeschlossen haben, der bereits im Verzeichnis der für Ihre Branche zuständigen Kammer eingetragen ist.

ABLAUF

Nachdem Sie und der Auszubildende (bei minderjährigen Auszubildenden auch deren gesetzliche Vertreter) den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, sollten Sie den Auszubildenden möglichst umgehend bei der zuständigen Berufsschule anmelden. Bei Unsicherheiten, welche Berufsschule für Sie zuständig ist, hilft Ihnen jede öffentliche berufliche Schule gerne weiter. Wenden Sie sich hierzu am besten direkt an die Schulleitung oder deren Sekretariat.

Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Berufsschule ein und senden Sie ein Exemplar an Ihre zuständige Kammer.

Die meisten Berufsschulen bieten auf ihren Internetseiten ein Anmeldeformular zum Herunterladen an.

KOSTEN

Für die Anmeldung in der Berufsschule fallen keine Kosten und Gebühren an.

SONSTIGES

Ausführliche Informationen und eine Beschreibung der Berufsschule finden Sie im Merkblatt " Die Berufsschule" auf den Seiten des Landesbildungsservers Baden-Württemberg.

RECHTSGRUNDLAGE